Direkt zum Inhalt





Engagement schlägt Brücken - Freiwilligendienste aller Generationen

Hände im Rasen


Profil der Freiwilligendienste aller Generationen

Älterer Mann erklärt zwei Jugendlichen, wie ein Lebenslauf geschrieben wird.Ob jung oder alt - jeder kann sich engagieren Quelle: Getty

Die Freiwilligendienste aller Generationen zeichnen sich durch ein attraktives Profil aus. Sie ermöglichen ein hohes Maß an Flexibilität in einem klaren Rahmen.

  • Alter: Jede und Jeder kann einen Freiwilligendienst aller Generationen nach Erfüllung der Schulpflicht leisten.
  • Dauer und Umfang: Die Freiwilligen engagieren sich mindestens acht Stunden pro Woche für wenigstens sechs Monate.
  • Schriftliche Vereinbarung: Das Profil des Dienstes sieht eine schriftliche Vereinbarung zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstellen vor. Sie verleiht der Verbindlichkeit des Dienstes Ausdruck. 
  • Träger: Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Zwecke oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts können Träger eines Freiwilligendienstes aller Generationen sein.
  • Vielfältige Einsatzfelder: Die Einsatzfelder decken alle Engagementbereiche ab. Sie reichen von der Kinder- und Jugendbetreuung über die Pflege von Seniorinnen und Senioren, der Unterstützung von Menschen mit Behinderung bis hin zu relativ neuen Feldern, wie Kultur, Migration sowie Umwelt- und Naturschutz.
  • Qualifizierung: Die Trägerorganisation stellt die Qualifizierung der Freiwilligen und der sie anleitenden Fachkräfte durch die vom Bund bereitgestellten Fördermittel sicher. Die Freiwilligen bekommen Fort- und Weiterbildung im Mindestumfang von durchschnittlich 60 Stunden pro Jahr.
  • Kontinuierliche Begleitung: Der Träger sorgt für eine kontinuierliche Begleitung der Freiwilligen durch das kompetente Personal der Organisation.
  • Gesetzliche Unfallversicherung: Für die Freiwilligen besteht Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, §2 Abs. 1a SGB VII. Die schriftlichen Vereinbarungen sind Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz.
  • Haftpflichtversicherung: Der Träger muss die Haftpflichtversicherung der Freiwilligen sicherstellen. Für Freiwillige, die nicht für einen bestimmten Träger aktiv werden, treten die Sammelhaftpflichtversicherungen der Länder ein.