Die Freiwilligendienste aller Generationen zeichnen sich durch ein attraktives Profil aus. Sie ermöglichen ein hohes Maß an Flexibilität in einem klaren Rahmen.
- Alter: Jede und Jeder kann einen Freiwilligendienst aller Generationen nach Erfüllung der Schulpflicht leisten.
- Dauer und Umfang: Die Freiwilligen engagieren sich mindestens acht Stunden pro Woche für wenigstens sechs Monate.
- Schriftliche Vereinbarung: Das Profil des Dienstes sieht eine schriftliche Vereinbarung zwischen Freiwilligen, Trägern und Einsatzstellen vor. Sie verleiht der Verbindlichkeit des Dienstes Ausdruck.
- Träger: Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Zwecke oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts können Träger eines Freiwilligendienstes aller Generationen sein.
- Vielfältige Einsatzfelder: Die Einsatzfelder decken alle Engagementbereiche ab. Sie reichen von der Kinder- und Jugendbetreuung über die Pflege von Seniorinnen und Senioren, der Unterstützung von Menschen mit Behinderung bis hin zu relativ neuen Feldern, wie Kultur, Migration sowie Umwelt- und Naturschutz.
- Qualifizierung: Die Trägerorganisation stellt die Qualifizierung der Freiwilligen und der sie anleitenden Fachkräfte durch die vom Bund bereitgestellten Fördermittel sicher. Die Freiwilligen bekommen Fort- und Weiterbildung im Mindestumfang von durchschnittlich 60 Stunden pro Jahr.
- Kontinuierliche Begleitung: Der Träger sorgt für eine kontinuierliche Begleitung der Freiwilligen durch das kompetente Personal der Organisation.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Für die Freiwilligen besteht Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, §2 Abs. 1a SGB VII. Die schriftlichen Vereinbarungen sind Voraussetzung für den Unfallversicherungsschutz.
- Haftpflichtversicherung: Der Träger muss die Haftpflichtversicherung der Freiwilligen sicherstellen. Für Freiwillige, die nicht für einen bestimmten Träger aktiv werden, treten die Sammelhaftpflichtversicherungen der Länder ein.